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  • Corona: Engagiert in Stuttgart

    Wir unterstützen Sie.

  • Information und Beratung

    Angebote der Engagementförderung

    Die Engagementförderung und -koordination der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt mit folgenden Angeboten:

    • Sammlung und Veröffentlichung von Hilfsangeboten in Stuttgart
    • Beratung und Unterstützung von Einzelpersonen und Initiativen, die Hilfe anbieten (wollen)
    • Zusammenstellung von Ideen für Unterstützung ohne physischen Kontakt
    • Information über weitere Möglichkeiten des solidarischen Handelns

    Zielgruppe der Hilfsangebote

    Die Hilfsangebote richten sich an ältere Menschen, Menschen mit körperlichen Einschränkungen, akut kranke Menschen (ausgenommen Covid-19-Verdachtsfälle und -Patienten) und Menschen, die sich aus anderen Gründen nicht selbst helfen können.

    • Allgemeine Informationen

      Allgemeine Maßnahmen und Verhaltensregeln

      Informationen über allgemeine Maßnahmen und Verhaltensregeln finden Sie auf der Webseite der Landeshauptstadt Stuttgart: Informationen zum Coronavirus.

      Eigener Gesundheitsschutz und Hygienemaßnahmen

      Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus.

      Die fortlaufend aktualisierten Informationen des Robert-Koch-Instituts zu dieser und weiteren Fragen sind unter folgendem Link zu finden: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2


      In dieser Grafik sind die wichtigsten Hygiene-Regeln dargestellt: Hygiene-Tipps Landeshauptstadt Stuttgart (PDF)

      Schutz während des Engagements

      • Soweit möglich sollte der physische (face-to-face) Kontakt im Engagement reduziert werden. Nutzen Sie Alternativen wie Telefon, E-Mail, Abstellen des Einkaufs außerhalb der Wohnung usw.
      • Leisten Sie Engagement außerhalb Ihrer eigenen Wohnung nur, wenn Sie nicht zu einer Risikogruppe gehören.
      • Engagieren Sie sich möglichst für die gleichen Haushalte.
      • Bewegungsradius minimieren und möglichst in der eigenen Nachbarschaft engagieren.
      • Eigene soziale Kontakte reduzieren, wenn Sie sich selbst engagieren.
    • Information für Engagierte

      Gesundheitsschutz

      Zum Schutz der Gesundheit aller Beteiligten beachten Sie bitte unsere allgemeinen Informationen.

      Haftung und Versicherung

      Haftpflichtversicherung: Ehrenamtlich/freiwillig Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Strukturen für das Gemeinwohl engagieren, sind automatisch über die Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg haftpflichtversichert.

      Unfallversicherung: Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Engagement finden Sie hier.

      Haftung: Einzelpersonen haften bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen (also rein freiwillige Tätigkeit ohne Gegenleistung) nur eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; handelt es sich jedoch um Tätigkeiten, die realistisch zu Haftungsfällen führen können (z.B. Beförderung in PKW etc.) ist zur Vermeidung von Zweifelsfällen die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses zu empfehlen unabhängig davon, ob ggfls. Versicherungsschutz für die Tätigkeit gegeben ist.
       

      Datenschutz

      Wir empfehlen den Engagierten die Betroffenen über den Datenschutz aufzuklären und das Einverständnis zur Datenweitergabe (z.B. Telefonnummer) einzuholen. Nach Beendigung der Einkaufshilfe sollten Sie die Kontaktdaten des/der Betroffenen löschen.

    • Information für Anbieter

      Schutz vor Betrug

      Gerade in der aktuellen Lage benötigen viele Menschen Unterstützung und Hilfe zum Beispiel für den Einkauf, den Gang zur Apotheke oder beim Ausführen des Hundes. Hilfsorganisationen leisten dabei einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Menschen vor der Ansteckung mit dem Corona-Virus. Jedoch könnten auch Haustürbetrüger und andere Kriminelle diese Notlage ausnutzen. Damit Sie die Betroffenen und sich selbst vor den Maschen der Betrüger schützen können, sollten sie Folgendes beachten:
       
      • Erfassen Sie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen die Kontaktdaten der Engagierten und der Hilfesuchenden. Dies dient auch dazu, bei Fragen oder Unklarheiten später Hilfsleistungen nachvollziehen zu können.
      • Informieren Sie Hilfesuchende darüber, wer sie aufsuchen wird. Veranlassen Sie, dass sich Helfende unaufgefordert ausweisen.
      • Schaffen Sie Handlungssicherheit, indem Sie Zahlungsmodalitäten und Regeln wie z. B. in Bezug auf die Übergabe der Einkäufe festlegen.
      • Kommunizieren Sie an die Hilfesuchenden, dass keine Gebühren für die Hilfsdienste entstehen.
      • Wenden Sie sich bei verdächtigen Vorfällen direkt an Ihre örtliche Polizeidienststelle.

      Beachten Sie hierzu auch die Informationen (PDF) des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg.

      Datenschutz

      Wir empfehlen Ihnen, sowohl die Engagierten als auch die Hilfesuchenden über den Datenschutz aufzuklären und das Einverständnis zur Datenspeicherung und -weitergabe einzuholen. Erfassen Sie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen die unbedingt notwendigen Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer/E-Mail) der Engagierten und der Hilfesuchenden. Dies dient auch dazu, bei Fragen, Unklarheiten oder Betrug später Hilfsleistungen nachvollziehen zu können.

      Haftung und Versicherung

      Haftpflichtversicherung: Ehrenamtlich/freiwillig Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Strukturen für das Gemeinwohl engagieren, sind automatisch über die Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg haftpflichtversichert.

      Unfallversicherung: Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Engagement vom Sozialministerium Baden-Württemberg finden Sie hier (PDF).

      Haftung von Einzelpersonen: Einzelpersonen haften bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen (also rein freiwillige Tätigkeit ohne Gegenleistung) nur eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; handelt es sich jedoch um Tätigkeiten, die realistisch zu Haftungsfällen führen können (z.B. Beförderung in PKW etc.) ist zur Vermeidung von Zweifelsfällen die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses zu empfehlen unabhängig davon, ob ggfls. Versicherungsschutz für die Tätigkeit gegeben ist.

      Haftung von eingetragegen, nicht wirtschaftlichen Vereinen: Werden Hilfsangebote von eingetragenen Vereinen angeboten und erbracht, so ist zwischen der Haftung des Vereins (mit seinem Vereinsvermögen) und der des Vorstands zu unterscheiden.
      Der Verein wird durch seinen Vorstand rechtlich vertreten. Für dessen fahrlässiges oder vorsätzliche Fehlverhalten haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen. Eine pauschale Haftungserleichterung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen ist rechtlich umstritten.
      Möglich ist auch eine persönliche Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorstands oder auch Vereinsmitglieds gegenüber Dritten für fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten im Rahmen der vereinsmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit, wobei bei einfacher Fahrlässigkeit eine Rückgriffsmöglichkeit auf den Verein und sein Vermögen sowohl für den Vorstand als auch das Vereinsmitglied möglich ist.
      Übernimmt daher ein Verein und damit sein Vorstand und seine Mitglieder ehrenamtliche Unterstützungsaufgaben, ist die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung bzw. eines Haftungsausschlusses sowohl für den Verein als auch seinen Vorstand und seine Mitgleider sinnvoll. 

    • Information für Menschen, die Unterstützung suchen

      Schutz vor Betrug

      Gerade in der aktuellen Lage fragen sich viele Menschen, wie sie sich sicher und geschützt Hilfe organisieren können. Weil auch Haustürbetrüger diese Notlage ausnutzen könnten, empfiehlt es sich aufmerksam zu sein.

      So finden Sie Hilfe und Unterstützung:
      • Überlegen Sie, wer für welche Hilfeleistung ein vertrauensvoller Ansprechpartner wäre.
      • Wenden Sie sich zunächst an Personen, die Sie persönlich kennen und denen Sie vertrauen.
      • Nehmen Sie organisierte Hilfe in Anspruch. Diese Anbieter sollten den Kontakt zwischen Ihnen und den Helfenden koordinieren.
      Schützen Sie sich:
      • Händigen Sie keinesfalls EC- oder Kreditkarten aus und übermitteln Sie keine Kreditkartennummern.
      • Bevor Sie Ihre Haustür beim Klingeln öffnen: Vergewissern Sie sich, dass es sich um die angekündigte Hilfe handelt. Fragen Sie z.B. durch ein geöffnetes Fenster, durch die bei vorgelegtem Sperrriegel geöffnete Tür oder durch die Gegensprechanlage, wer vor der Tür steht.
      • Lassen Sie keine Unbekannten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.
      • Ziehen Sie andere Nachbarn für eine Übergabe hinzu, wenn Sie unsicher sind.
      • Melden Sie verdächtige Vorfälle unverzüglich bei der Polizei über den Notruf 110.
      Zusätzliche Informationen des Landeskriminalamtes Baden-Württemberg finden Sie hier (PDF).

      Sichere Bezahlung und Übergabe von Einkäufen und Botengängen

      Achten Sie bei Übergabe Ihrer Einkäufe auf Ihre Sicherheit.

      Schaffen Sie Handlungssicherheit, indem Sie mit dem/der Engagierten die Zahlungsmodalitäten und Regeln wie z. B. in Bezug auf die Übergabe der Einkäufe festlegen.

      Wir empfehlen für die Übergabe: Der/die Engagierte nimmt mit Ihnen Kontakt auf. Gemeinsam klären Sie die Einkaufsmodalitäten ab. Der/die Engagierte klingelt bei Ihnen nach dem Einkauf. Bevor Sie Ihre Haustür öffnen: Vergewissern Sie sich, dass es sich um die angekündigte Hilfe handelt. Fragen Sie z.B. durch ein geöffnetes Fenster, durch die bei vorgelegtem Sperrriegel geöffnete Tür oder durch die Gegensprechanlage, wer vor der Tür steht. Wenn möglich, wird durch eine Sprechanlage der Gesamtpreis genannt und die Quittung dem Einkauf beigelegt. Händigen Sie keinesfalls EC- oder Kreditkarten aus und übermitteln Sie keine Kreditkartennummern. Stecken Sie das Bargeld möglichst passend oder aufgerundet in einen Briefumschlag und legen ihn an die Tür. Danach wird die Einkaufstüte an der Tür positioniert und der Briefumschlag mitgenommen. Ziel muss es sein, den direkten Kontakt zu vermeiden.

      Ist keine kontaktlose Übergabe möglich, veranlassen Sie, dass sich Helfende ausweisen. Lassen Sie keine Unbekannten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Ziehen Sie andere Nachbarn für eine Übergabe hinzu, wenn Sie unsicher sind. Melden Sie verdächtige Vorfälle unverzüglich bei der Polizei über den Notruf 110.

      Datenschutz

      Wir empfehlen den Betroffenen sensibel mit Ihren Daten umzugehen. Ihre Daten dürfen von den Anbietern der Hilfen nur mit Ihrem Einverständnis weitergegeben werden. Wir empfehlen Ihnen nur so wenig wie möglich personenbezogene Daten anzugeben. Nach Beendigung der Einkaufshilfe sollten Sie die Kontaktdaten des/der Engagierten löschen.
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