Angebote der Engagementförderung
Die Engagementförderung und -koordination der Landeshauptstadt Stuttgart unterstützt mit folgenden Angeboten:
Das Robert-Koch-Institut (RKI) rät: Wie bei Influenza und anderen akuten Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus.
Die fortlaufend aktualisierten Informationen des Robert-Koch-Instituts zu dieser und weiteren Fragen sind unter folgendem Link zu finden: Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Coronavirus SARS-CoV-2
Haftpflichtversicherung: Ehrenamtlich/freiwillig Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Strukturen für das Gemeinwohl engagieren, sind automatisch über die Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg haftpflichtversichert.
Unfallversicherung: Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Engagement finden Sie hier.
Haftung: Einzelpersonen haften bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen (also rein freiwillige Tätigkeit ohne Gegenleistung) nur eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; handelt es sich jedoch um Tätigkeiten, die realistisch zu Haftungsfällen führen können (z.B. Beförderung in PKW etc.) ist zur Vermeidung von Zweifelsfällen die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses zu empfehlen unabhängig davon, ob ggfls. Versicherungsschutz für die Tätigkeit gegeben ist.
Wir empfehlen den Engagierten die Betroffenen über den Datenschutz aufzuklären und das Einverständnis zur Datenweitergabe (z.B. Telefonnummer) einzuholen. Nach Beendigung der Einkaufshilfe sollten Sie die Kontaktdaten des/der Betroffenen löschen.
Wir empfehlen Ihnen, sowohl die Engagierten als auch die Hilfesuchenden über den Datenschutz aufzuklären und das Einverständnis zur Datenspeicherung und -weitergabe einzuholen. Erfassen Sie unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Regelungen die unbedingt notwendigen Kontaktdaten (Name, Anschrift und Telefonnummer/E-Mail) der Engagierten und der Hilfesuchenden. Dies dient auch dazu, bei Fragen, Unklarheiten oder Betrug später Hilfsleistungen nachvollziehen zu können.
Haftpflichtversicherung: Ehrenamtlich/freiwillig Tätige, die sich in rechtlich unselbständigen Strukturen für das Gemeinwohl engagieren, sind automatisch über die Sammelversicherung des Landes Baden-Württemberg haftpflichtversichert.
Unfallversicherung: Im Bereich der Unfallversicherung besteht Versicherungsschutz auch für ehrenamtlich/freiwillig Tätige in rechtlich selbstständigen Strukturen, soweit diese nicht der Berufsgenossenschaft angehören. Weitere Informationen zum Versicherungsschutz im Engagement vom Sozialministerium Baden-Württemberg finden Sie hier (PDF).
Haftung von Einzelpersonen: Einzelpersonen haften bei reinen Gefälligkeitsverhältnissen (also rein freiwillige Tätigkeit ohne Gegenleistung) nur eingeschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; handelt es sich jedoch um Tätigkeiten, die realistisch zu Haftungsfällen führen können (z.B. Beförderung in PKW etc.) ist zur Vermeidung von Zweifelsfällen die Vereinbarung eines Haftungsausschlusses zu empfehlen unabhängig davon, ob ggfls. Versicherungsschutz für die Tätigkeit gegeben ist.
Haftung von eingetragegen, nicht wirtschaftlichen Vereinen: Werden Hilfsangebote von eingetragenen Vereinen angeboten und erbracht, so ist zwischen der Haftung des Vereins (mit seinem Vereinsvermögen) und der des Vorstands zu unterscheiden.
Der Verein wird durch seinen Vorstand rechtlich vertreten. Für dessen fahrlässiges oder vorsätzliche Fehlverhalten haftet grundsätzlich der Verein mit seinem Vermögen. Eine pauschale Haftungserleichterung im Rahmen von Gefälligkeitsverhältnissen ist rechtlich umstritten.
Möglich ist auch eine persönliche Haftung eines ehrenamtlich tätigen Vorstands oder auch Vereinsmitglieds gegenüber Dritten für fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten im Rahmen der vereinsmäßigen ehrenamtlichen Tätigkeit, wobei bei einfacher Fahrlässigkeit eine Rückgriffsmöglichkeit auf den Verein und sein Vermögen sowohl für den Vorstand als auch das Vereinsmitglied möglich ist.
Übernimmt daher ein Verein und damit sein Vorstand und seine Mitglieder ehrenamtliche Unterstützungsaufgaben, ist die Vereinbarung einer Haftungsbeschränkung bzw. eines Haftungsausschlusses sowohl für den Verein als auch seinen Vorstand und seine Mitgleider sinnvoll.
Wir empfehlen für die Übergabe: Der/die Engagierte nimmt mit Ihnen Kontakt auf. Gemeinsam klären Sie die Einkaufsmodalitäten ab. Der/die Engagierte klingelt bei Ihnen nach dem Einkauf. Bevor Sie Ihre Haustür öffnen: Vergewissern Sie sich, dass es sich um die angekündigte Hilfe handelt. Fragen Sie z.B. durch ein geöffnetes Fenster, durch die bei vorgelegtem Sperrriegel geöffnete Tür oder durch die Gegensprechanlage, wer vor der Tür steht. Wenn möglich, wird durch eine Sprechanlage der Gesamtpreis genannt und die Quittung dem Einkauf beigelegt. Händigen Sie keinesfalls EC- oder Kreditkarten aus und übermitteln Sie keine Kreditkartennummern. Stecken Sie das Bargeld möglichst passend oder aufgerundet in einen Briefumschlag und legen ihn an die Tür. Danach wird die Einkaufstüte an der Tür positioniert und der Briefumschlag mitgenommen. Ziel muss es sein, den direkten Kontakt zu vermeiden.
Ist keine kontaktlose Übergabe möglich, veranlassen Sie, dass sich Helfende ausweisen. Lassen Sie keine Unbekannten in Ihr Haus oder Ihre Wohnung. Ziehen Sie andere Nachbarn für eine Übergabe hinzu, wenn Sie unsicher sind. Melden Sie verdächtige Vorfälle unverzüglich bei der Polizei über den Notruf 110.